Rahmen-Vereinbarung zur Einräumung von Nutzungsrechten

Zwischen der Deutsche Augenoptik AG - nachfolgend: „DAO“ und dem Kunden.

Vorbemerkung

Der Kunde und DAO unterhalten eine ständige Geschäftsbeziehung. In diesem Rahmen stellt DAO dem Kunden regelmäßig Bild- und Textdaten und gegebenenfalls weiteres Werbematerial zur Förderung des Verkaufs von DAO-Produkten durch den Kunden zur Verfügung. Hinsichtlich der im Rahmen der Geschäftsbeziehung dem Kunden von DAO übersandten urheberrechtlich geschützten Materialen wird Folgendes vereinbart:

§ 1 Nutzungsrechtseinräumung

(1) DAO räumt dem Kunden ausschließlich zu dem Zweck der werblichen Verkaufsunterstützung von DAO-Produkten unentgeltlich ein einfaches, jederzeit widerrufliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem jeweils übersandten Bild- und Werbematerial ein, es sei denn, DAO teilt im Einzelfall dem Kunden im Zusammenhang mit der Übersendung des Materials schriftlich hiervon abweichende Nutzungsbedingungen mit. Das Nutzungsrecht umfasst alle bekannten Nutzungsarten on- und offline.

(2) Bei der Verwendung der lizenzierten Bilder hat der Kunde DAO leicht auffindbar als Urheber zu nennen, und zwar durch Verwendung des folgenden (oder einen vergleichbaren) Urheberrechtsvermerks: „© Deutsche Augenoptik AG“.

(3) Es ist dem Kunden untersagt, die Inhalte an Dritte weiterzugeben, das Nutzungsrecht zu übertragen oder Unterlizenzen zu erteilen. Die Materialien oder Teile davon dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung von DAO verändert oder bearbeitet werden.

(4) Vom Kunden umgesetzte Werbemedien sind vor der Veröffentlichung von DAO (Andreas Volmari, Marketingabteilung, marketing@dao-ag.de) schriftlich freizugeben, wobei eine Freigabe nicht willkürlich verweigert werden darf.

(5) Im Falle des Widerrufs durch DAO ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der zur Verfügung gestellten, lizenzierten Inhalte unverzüglich einzustellen. Die Einräumung der Nutzungsrechte nach dieser Vereinbarung darf nicht willkürlich widerrufen werden.

§ 2 Schlussbestimmungen

(1) DAO kann nicht gewährleisten und haftet nicht dafür, dass das übersandte Bild- und Werbematerial keine Rechte Dritter verletzt. DAO gewährleistet aber, dass sie keine Kenntnis davon besitzt, dass das übersandte Bild- und Werbematerial Rechte Dritter verletzt. Die Haftung von DAO ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind die Gerichte am Sitz von DAO zuständig. DAO ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Forderungen bzw. Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die wegfallende Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmung an nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige Regelungslücken.